Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 426 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 426 SGB III liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 426 SGB III →
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Nach Gewicht
- BSG, 21.03.2002 – B 7 AL 68/01 RZitiert von 9
- BSG, 15.08.2002 – B 7 AL 132/01 RZitiert von 6
- BSG, 21.03.2002 – B 7 AL 48/01 RZitiert von 12
- SG Duisburg, 01.02.2005 – S 12 AL 129/04
- LSG NRW, 21.12.2000 – L 1 AL 49/99
- BVerfG, 27.04.1999 – 1 BvR 2203/93Lohnabstandsklausel bei ArbeitsbeschaffungsmaßnahmenZitiert von 44
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 – L 7 AL 42/07
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.03.2003 – L 1 AL 46/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2001 – L 8 AL 339/00
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 426 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.04.2004 Ausfertigung
§ 426 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. April 2004 (BGBl. I 602 792)
BGBl. 2004 I S. 602
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.